Anlage 1 BergtechAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 1244 - 1248) Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1231Werkstoffbearbeitung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) 2Steuerungstechnik (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) 3Heben und Bewegen von Lasten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) 4Montieren, Demontieren, Inbetrieb- nehmen, Bedienen und Warten von Maschinen, Systemen und Anlagen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) 5Geologie und Gebirgsmechanik, Lagerstättenerschließung, Bergmännische Hohlräume (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) 6Gewinnung und Deponierung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) 7Förderung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) 8Logistik und Transport (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8)
Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben
Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen
Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen
Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen
Werkstücke durch manuelle Fertigungsverfahren herstellen
Werkstücke durch maschinelle Fertigungsverfahren, insbesondere Bohren und Sägen, herstellen
Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen
Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen
steuerungstechnische Unterlagen erstellen und auswerten
Steuerungstechnik der Pneumatik und Hydraulik anwenden
programmierbare Automatisierungssysteme auf Funktionsfähigkeit überprüfen
Lastaufnahme- und Lastanschlagmittel hinsichtlich ihrer Einsatzmöglichkeiten unterscheiden und auswählen
Hub- und Transporteinrichtungen auf Funktionsfähigkeit kontrollieren und einsetzen
Unregelmäßigkeiten am dynamischen Fahrverhalten erkennen und geeignete Maßnahmen einleiten
beim manuellen Transport Einrichtungen und Hilfsmittel ergonomisch einsetzen und einen gesundheitsbewussten Bewegungsablauf beachten
Montage- und Demontagepläne erstellen und anwenden
Baugruppen und Bauteile funktionsgerecht montieren
Baugruppen, Systeme oder Anlagen demontieren und kennzeichnen
Baugruppen und Bauteile reinigen, pflegen und lagern
Maschinen, Systeme und Anlagen unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in Betrieb nehmen und bedienen
Wartung zur Sicherung des Betriebsablaufes durchführen
geologischen Aufbau von Lagerstätten beschreiben
geologische Gegebenheiten durch Bohrungen erkunden
Druckverhältnisse im Gebirge beschreiben
Arten von Lagerstätten unterscheiden und den Aufschluss erklären
bei der Erstellung, Sicherung und Unterhaltung von Hohlräumen unter Berücksichtigung der geologischen Gegebenheiten mitwirken
die Vorschriften des vorbeugenden Explosionsschutzes anwenden
Rohstoffe unter Berücksichtigung der Abbau- und Gewinnungsverfahren lösen, laden und abfördern
Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes im Gewinnungsbereich durchführen
im Abbau eingesetzte Fördereinrichtungen und Gewinnungsmaschinen anwenden und veränderten Betriebssituationen anpassen
Deponiestoffe beschreiben, Hohlräume für das Einbringen von Deponiematerial vorbereiten
Deponiematerial kontrollieren
Betriebsmittel für das Transportieren und Einbringen von Deponiematerial anwenden
Fördersysteme unterscheiden
Betriebsbereitschaft mechanischer, elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Fördersysteme überprüfen, Sicherheitseinrichtungen kontrollieren
Fördersysteme unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in und außer Betrieb nehmen
Fördersysteme im Einsatz überprüfen und bei Unregelmäßigkeiten geeignete Maßnahmen einleiten
betriebliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen handhaben
Transportmittel unterscheiden
Betriebsbereitschaft mechanischer, elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Transportsysteme überprüfen, Sicherheitseinrichtungen kontrollieren
Transportmittel unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in und außer Betrieb nehmen
Transportwege herrichten und sichern
Transport ausführen, Material unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften lagern
Betriebsmittel für Sondertransporte unterscheiden und auswählen
Betriebsmittel für Sondertransporte be- und entladen, Sondertransport durchführen, Transportgut sichern
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung TiefbautechnikLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1231Bewetterungs- und Klimatechnik (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) 2Versatz (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2) 3Vortriebs- und Gewinnungstechnik (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) 4Fahrung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4)
Wetterarten und Wirkungsweise der Grubenbewetterung erläutern
Einrichtungen und Betriebsmittel der Grubenbewetterung unterscheiden und auf Funktionsfähigkeit überprüfen
Bewetterungssysteme unterscheiden, Bauwerke zur Regelung und Führung von Wetterströmen ein- und ausbauen und in Stand halten
Wetterdaten bewerten
Aufbau und Wirkungsweise von Klimaanlagen beschreiben, Betriebswerte bewerten
Klimaanlagen einbauen und warten
Versatzverfahren beschreiben, Grubenbaue für das Einbringen von Versatz vorbereiten
Betriebsmittel für das Fördern, Transportieren und Einbringen von Versatz anwenden
Versatz einbringen und kontrollieren
Grubenbaue unter Berücksichtigung der geologischen Gegebenheiten herstellen und beherrschen
Grubenbaue durch Ausbau sichern
Grubenbaue funktional unterhalten
Grubenbaue verwahren
betriebliche Abbau- und Gewinnungsverfahren anwenden
Fahrungssysteme unterscheiden
Betriebsbereitschaft von Fahrungssystemen überprüfen, Sicherheitseinrichtungen kontrollieren
Fahrungssysteme unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in Betrieb nehmen, benutzen und außer Betrieb nehmen
Fahrungssysteme im Einsatz überprüfen und bei Unregelmäßigkeiten geeignete Maßnahmen einleiten
Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Tiefbohrtechnik
Abschnitt D: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1231Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1) 2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 3) 4Umweltschutz (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 5) 6Planen, Organisieren und Durchführen der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 6) 7Qualitätssicherung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 7)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären, Rechtsform und Aufbau des Ausbildungsbetriebes erläutern
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen, recherchieren, Informationen auswerten
betriebliche Kommunikationsmittel nutzen
IT–gestützte Kommunikationssysteme nutzen
Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, Montage- und Wartungspläne, Zeichnungen, Fließbilder und Schaltpläne anwenden
fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, überprüfen, transportieren und bereitstellen
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
Aufgaben im Team planen und durchführen, Gespräche situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen
im Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
unterschiedliche Lerntechniken anwenden
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
betriebliches Qualitätsmanagementsystem anwenden
Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen beachten
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere Zwischen- und Endergebnisse prüfen und beurteilen
Betriebsstörungen systematisch bearbeiten